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1. Schuldarstellung
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Allgemein
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St.-Georg-Schule
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Name
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Förderschule mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ (Primarstufe und Sekundarstufe I), „Sprache“ (Primarstufe) und „Emotionale und
Soziale Entwicklung“ (Primarstufe)
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Schultyp
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Städte Hattingen und Sprockhövel („Lernen“ und „Emotionale und Soziale Entwicklung“), Stadt Hattingen („Sprache“)
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Einzugsbereich
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Stadt Hattingen
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Schulträger
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105
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Schülerzahl
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Lernen 6 Klassen (teilweise jahrgangsübergreifend) Sprache 3 Klassen Emotionale und Soziale Entwicklung 2 Klasse (teilweise jahrgangsübergreifend)
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Klassen/Lerngruppen
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1 Schulleiter 1 stellvertretender Schulleiter 14 Sonderschullehrer 2 Sozialpädagoginnen (in Teilzeit), davon 1 in Elternzeit
1 Schulsekretärin (Teilzeit) 4 Betreuungskräfte 1 Integrationshelfer 2 Hausmeister, 1 Hauswart 2 Reinigungskräfte
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Personal
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Gebäude Talstraße Klassen U1 – O1 (Jahrgangsstufen 1-7) mit dem Förderschwerpunkt “Lernen” und
Klassen ESE 2/3 und 4 mit dem Förderschwerpunkt “Emotionale und Soziale Entwicklung”
Gebäude Schulstraße Klassen O2 – O4 (Jahrgangsstufen 8 -10) mit dem Förderschwerpunkt “Lernen”
Grundschule Heggerfeld Klassen SQ E, 1, 2 mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“
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räumliches Angebot
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Schulstraße: 2 Klassenräume 1 als Klassenraum genutzte Aula
1 Fachraum für Naturwissenschaften 2 Differenzierungsräume mit interaktiven Whiteboards 1 Computerraum mit zurzeit 13 internetfähigen und vernetzten Schülerarbeitsplätzen 1 Leseraum
1 Lehrerzimmer 1 Medienraum 1 Teeküche Verwaltungsräume
Talstraße 5 Klassenräume 1 Lehrküche 1 Werkraum für Kunst
1 Bewegungsraum 1 Musikraum 1 Lehrerzimmer 1 Raum für die Sozialpädagogin 1 Besprechungs- / Medienraum
Grundschule Heggerfeld 3 Klassenräume
In unmittelbarer Nähe der Schule befindet sich eine Dreifachturnhalle. Für den Schwimmunterricht nutzt die SGS das Schwimmbad im Schulzentrum
Holthausen. Unterhalb der Turnhalle befindet sich ein Werkraum für Holz- und (eingeschränkt) für Metallbearbeitung.
Beide Schulgebäude verfügen über einen eigenen Schulhof mit diversen Spiel- und Sportgeräten.
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Klassen- und Fachräume
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Die St.-Georg-Schule als Förderschule im Verbund entwickelte sich aus der Hilfsschule der Nachkriegszeit.
1959 erhielt sie den Namen des Schutzpatrons der Stadt Hattingen. 1970 wurden einzelne Sonderschulklassen an der Grundschule Blankenstein aufgelöst und in die St.-Georg-Schule integriert.
Seit dem 01.08.1999 verfügt die Schule neben der Abteilung „Förderschwerpunkt Lernen“ über die Abteilung „Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung“ und seit dem 01.08.2002 über
die Abteilung „Förderschwerpunkt Sprache“.
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Geschichte der Schule
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Die drei Schulgebäude liegen in unmittelbarer Nähe zueinander am Rande der historischen Altstadt von Hattingen. Die Nähe der Innenstadt lässt vielfältige und
anschauliche Erfahrungen für die Schüler zu. Unterrichtsgänge und selbstständige Einkäufe lassen sich zu jeder Zeit problemlos realisieren. Einrichtungen wie Stadtbücherei, VHS, Musikschule,
Suchtberatungsstelle, Haus der Jugend sowie diverse Ämter sind leicht erreichbar. Die Schule ist durch die Nähe des Busbahnhofs und die Endhaltestellen der S-Bahn und der Straßenbahn von allen
Stadtteilen und Nachbarstädten aus mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die dichte Bebauung um die Schule herum lässt nur begrenzte Erweiterungs- und Ausbaumöglichkeiten zu. Insbesondere
bieten die Schulhöfe den Schüler nur eingeschränkte Möglichkeiten ihrem Bewegungsdrang nachzukommen.
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Standort
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In der St.-Georg-Schule werden in einer Organisationsform, mit einem Kollegium und einer Schulleitung Schüler mit drei unterschiedlichen Förderschwerpunkten unterrichtet:
Lernen (LE), Sprache (SQ), Emotionale und Soziale Entwicklung
(ESE).
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Schule im Verbund
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Die St.-Georg-Schule bekennt sich klar zum Schutz der Nichtraucher. Das Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände untersagt. Die
die Schulkonferenz unserer Schule hat hierzu ein Regelwerk aufgestellt. Dieses ist im Lehrerzimmer in einem Nichtraucher-Ordner einsehbar.
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Rauchfreie Schule
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Die St.-Georg-Schule hat eine eigene Homepage, die unter folgender Adresse erreichbar ist: www.sankt-georg.schulen-hattingen.de. Hier
werden die wichtigsten Dinge, die die Schule betreffen für die Öffentlichkeit dargestellt. Schüler, Eltern und Lehrer haben hier die Möglichkeit das Schulleben auch aus ihrer Sicht zu präsentieren.
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Homepage
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2. Pädagogische Grundorientierung / Leitidee
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Empathie, Vertrauen und gegenseitige Wertschätzung prägen unser Schulleben.
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Wir legen Wert darauf, die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zu selbstbewussten,
selbstständigen und gesellschaftsfähigen Menschen zu unterstützen.
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Wir legen Wert darauf, unsere Schülerinnen und Schüler individuell und differenziert
in ihrem Lernen zu begleiten.
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Wir legen Wert auf kollegiale (schulinterne) Zusammenarbeit ebenso wie auf außerschulische Kooperationen
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Wir legen Wert auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern.
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Wir bereiten unsere Schülerinnen und Schüler intensiv auf die Berufswirklichkeit vor.
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Unser Ziel ist die Rückführung unserer Schülerinnen und Schüler in die allgemeine Schule.
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Alle in der SGS arbeitenden und lernenden Menschen
sollen gerne in die Schule kommen
sollen sich in der Schule wohl und angstfrei fühlen
begegnen sich offen und ehrlich und gehen tolerant miteinander um
suchen bei Konflikten nach gemeinsamen Lösungen
akzeptieren und respektieren sich gegenseitig und achten auf körperliche und seelische Unversehrtheit
tragen gemeinsam die Verantwortung für unsere Umwelt und gehen sorgsam mit ihr um
schützen und respektieren eigenes und fremdes Eigentum.
Die Schüler
achten die Regeln des Zusammenlebens (Schulordnung).
entwickeln die Fähigkeit, Verantwortung für ihr eigenes Lernen und Verhalten zu übernehmen und dieses zu reflektieren.
haben das Recht an der Schule mitzugestalten, Ideen und Wünsche einzubringen um so aktiv Schulleben teil zu haben.
Die Lehrer
fördern die Schüler individuell und differenziert auf der Basis von Förderplänen
setzen sich das Ziel, den Kindern und Jugendlichen gegenüber pädagogisch verantwortungsvoll und gerecht handeln.
nehmen die jungen Menschen ernst, akzeptieren sie und begegnen ihnen freundlich und offen.
stellen den Rahmen bereit, dass zwischenmenschliche Beziehungen, auch über die Klassengrenzen hinaus, ihre entwicklungsfördernde
Wirkung entfalten können
evaluieren ihr pädagogisches Handeln und richten es an den Bedürfnissen der Schüler aus.
kooperieren eng mit den Eltern und Erziehungsberechtigten.
bilden sich regelmäßig fort.
Die Eltern und Erziehungsberechtigte
kooperieren mit der Schule im Sinne ihrer Kinder
begleiten die schulische Entwicklung ihrer Kinder mit Interesse
sind wichtige Gesprächspartner für die Lehrer
sorgen für die Erfüllung der Schulpflicht und einen pünktlichen Schulbesuch
versorgen ihr Kind mit einem gesunden Pausenfrühstück
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Grundlage des sozialen Miteinanders bietet die Schulordnung, die Regeln, Grenzen und Konsequenzen definiert. (Anlage 1)
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Schulordnung
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Besondere Richtlinien, Lehrpläne, Methoden, kleine Klassen und speziell ausgebildete Sonderpädagogen führen die Schüler nach 10 Jahren zum „Abschluss im
Bildungsgang mit dem Förderschwerpunkt Lernen“. In besonderen Fällen kann auch der „Hauptschulabschluss nach Klasse 9“ vergeben werden. Die Zeugnisse in diesem Bildungsgang beschreiben ohne
Zensuren das Lern- und Leistungsverhalten in den Fächern sowie das Arbeits- und Sozialverhalten.
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Förderschwerpunkt Lernen
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Ab der Mittelstufe finden regelmäßige Förderplan-Einzelgespräche zur Festlegung von individuellen Förderzielen statt. Die Ziele werden in diesem Rahmen mit
jedem Schüler regelmäßig evaluiert.
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Förderplan- Einzelgespräche
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Die Schüler werden nach den Richtlinien und Lehrplänen der Grundschule unterrichtet. Eine Besonderheit ist die Eingangsklasse (E-Klasse), die
dem ersten Schuljahr vorangestellt ist. Der Unterrichtsstoff der Klasse 1 der Regelschule wird somit auf 2 Schuljahre ausgedehnt, und alle Schüler haben somit 5 Grundschuljahre. Die intensive und
umfassende Förderung der Kinder in der Eingangsklasse begünstigt erfahrungsgemäß die mögliche Rückführung in die Grundschule, die grundsätzlich nach jedem Schuljahr möglich ist.
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Förderschwerpunkt Sprache
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Die Schüler werden nach den Richtlinien und Lehrplänen der Grundschule unterrichtet. Ein Schulwechsel findet zwingend nach dem 4.
Schuljahr statt. Im Hinblick auf die Rückschulung wurden mit den allgemeinen Schulen der Stadt Hattingen Kontakte aufgebaut, um ggf. vorbereitende und begleitende pädagogische Maßnahmen in der
Übergangszeit zu entwickeln. Schüler, die dieses Ziel nicht erreichen, werden in einer weiterführenden Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung unterrichtet.
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Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung
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3. Unterricht
Förderschwerpunkt Lernen 
Unterstufe
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Klassen
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ritualisierter Unterricht
Hinführung zu selbstständigem Lernen durch individuelle Tages- und Wochenplanung
Hinführung zum selbstständigen Umgang mit verschiedenen Materialien und Medien
eigenverantwortliche Partnerarbeit (Helferprinzip)
Orientierung an Förderplänen und Minimalplänen
Unterricht findet in drei Unterrichtsblöcken statt à 1 ½ Stunden
Sachunterricht wird epochal erteilt
Vermittlung sozialer Kompetenzen (Sozialtraining)
Englisch wird ab der 1. Klasse unterrichtet
jahrgangsübergreifende Wahlpflichtangebote nach Neigung und Interesse
Erstangebot im Technischen Werken (Berufsorientierung) - optional
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Unterrichtsprinzipien
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jedem Kind ein gesundes Schulfrühstück (Zusammenarbeit mit Eltern)
Ausgabe von Spielgeräten in den Hofpausen
regelmäßige Auftritte der Theatergruppe, Sprachfördergruppe und Darstellungen von verschiedenen Projekten aus den Klassen
(Pausentheater)
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Pausen
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Sprachförderung
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Mittelstufe
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Klassen
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ritualisierter Unterricht
Vertiefung des selbstständigen Lernens durch individuelle Tages- und Wochenplanung
Vertiefung des selbstständigen Umgangs mit verschiedenen Materialien und Medien
eigenverantwortliche Partnerarbeit (Helferprinzip)
Orientierung an Förderplänen und Minimalplänen
Unterricht findet in drei Unterrichtsblöcken statt a 1½ Stunden
naturwissenschaftlicher Unterricht wird epochal erteilt
Vermittlung sozialer Kompetenzen (Sozialtraining)
jahrgangsübergreifende Wahlpflichtangebote nach Neigung und Interesse
jährliche Fahrradprüfung
Erstangebote / Vertiefung im Technischen Werken (Berufsorientierung)
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Unterrichtsprinzipien
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Ausgabe von Spielgeräten in den Hofpausen
regelmäßige Auftritte der Theatergruppe, Sprachfördergruppe und Darstellungen von verschiedenen Projekten aus den Klassen
(Pausentheater)
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Pausen
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Sprachförderung
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Arbeitsgemeinschaften
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regelmäßige Theaterbesuche
Klassenfahrt
regelmäßige Auftritte der Theater- / Musikgruppe auf Stadtfesten u.ä.
regelmäßige projektbezogene Kooperationen mit Mitgliedern des städtischen Treffs KICK - Hattinger im Unruhestand
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Außerschulische Aktivitäten
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Oberstufe
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Klassen
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- ritualisierter Unterricht
weitere Vertiefung des selbstständigen Umgangs mit Materialien und Medien
Orientierung an Förderplänen und Minimalplänen
eigenverantwortliche Partner- und Gruppenarbeit (Teamfähigkeit)
naturwissenschaftlicher Unterricht wird teilweise epochal erteilt
jahrgangsübergreifende Wahlpflichtangebote nach Neigung und Interesse
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Unterrichtsprinzipien
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Arbeitsgemeinschaften
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Wahlpflicht
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Außerschulische Aktivitäten
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Ein Schwerpunkt des Unterrichts in der Oberstufe ist die Berufsorientierung (BO) für die nachschulische Berufs- und Arbeitswelt. Hierzu
wurde ein Berufsorientierungskonzept in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur und dem freien Träger HAZ (Hattingen Arbeit und Zukunft) entwickelt (Anhang 2). Im wöchentlichen Unterricht nimmt das Fach Arbeitslehre einen weiteren
herausragenden Schwerpunkt ein: Insgesamt bis zu 5 Wochenstunden arbeiten die Schüler in praktischen und theoretischen Bereichen. Unterstützende Maßnahmen für die Lebensorientierung werden durch die
Schulsozialarbeit mit geleistet (siehe Punkt 5)
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Berufsorientierung und Lebensorientierung
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Förderschwerpunkt Sprache 
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Der therapieimmanente Unterricht findet in Kleingruppen (maximal 14 Schüler) statt.
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Klassen
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Der Unterricht nach den Richtlinien und Lehrplänen der Grundschule findet unter Berücksichtigung sprachtherapeutischer Aspekte statt:
teilweise jahrgangübergreifende Klassen
Schaffung vielfältiger Sprechanlässe
entspannte Sprech- und Lernatmosphäre
Förderung der phonematischen Bewusstheit
myofunktionale Übungen (MFT)
tägliche Übungen zur auditiven Wahrnehmung
gezielte Sprachförderung in Kleinstgruppen (entsprechend des individuellen Störungsbildes)
Einsatz eines speziell für sprachbehinderte Kinder entwickelten Leselehrgangs
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Unterrichtsprinzipien
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Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung 
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teilweise jahrgangsübergreifende Klasse (Klasse 1-4)
Klassenlehrerprinzip, teilweise in Doppelbesetzung
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Klassen
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- ritualisierter und stark strukturierter Unterricht als Anker
- in der Zeit (Tagesplan, regelmäßig wiederkehrende Kernaktivitäten, systematischer Tätigkeitenwechsel)
- im Raum (Raumbereiche für bestimmte Unterrichtsaktivitäten)
- in den Personen (Lehrerrolle an den Entwicklungsstufen angepasst, verschiedene Lehrerrollen im Team-Teaching)
- in der Methodik und Didaktik (Bewegungspausen, Wahrnehmungsübungen Übungen zum sozialen Lernen)
- in den Interventionsstrategien (berechenbares und gleich bleibendes Lehrerverhalten)
- Wochenstundenzahl an die Vorgaben der Grundschule angelehnt
- individueller Förderunterricht in Jahrgangsgruppen
- Vermittlung von Selbst- und Sozialkompetenz hat deutliche Priorität vor der Methoden- und Sachkompetenz der Schüler.
- Englisch wird ab der 1. Klasse unterrichtet
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Unterrichtsprinzipien
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Pausen
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außerschulische Aktivitäten
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- Intensive Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus durch regelmäßige Elternberatungsgespräche
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Elternarbeit
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- Kooperationspartner sind: Erziehungsberatungsstelle, Jugendamt, Heilpädagogische Tagesgruppe, Ergotherapeuten, Heilpädagogen, Kinder- und
Jugendpsychiatrie
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außerschulische Kooperation
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Medien
Computer gibt es in der St.-Georg-Schule in einem Computerraum und in jeder Klasse. Der Computerraum ist mit 13 Arbeitsplätzen ausgestattet. Weiterhin gibt
es einen Lehrerplatz in Verbindung mit einem Beamer zur Demonstration. Alle Klassenräume haben mindestens einen PC und einen Drucker.
Im Gebäude Talstraße gibt es zwei fahrbare Beamerwagen mit Laptop, Internetanschluss und Lautsprecher. Im Gebäude Schulstraße sind alle PCs auf einen Server geschaltet, so dass von jedem PC ein
Zugriff auf die „Eigenen Dateien“ möglich ist. Als Betriebssystem wird Windows-XP benutzt. Mit unterschiedlichen Lernprogrammen wird gearbeitet.
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Computer
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Im Gebäude Schulstraße sind zwei interaktive Whiteboards in Gruppenräumen fest installiert.
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interaktive Whiteboards
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Für die Vorführung von Unterrichtsfilmen gibt es im Gebäude Talstraße einen Fernseher mit DVD-Player und im Gebäude Schulstraße einen Beamer
mit DVD-Player. Weiterhin können im Gebäude Schulstraße Fernsehprogramme über Beamer und DVBT-Anlage empfangen werden.
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Vorführung von Unterrichtsfilmen
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4. Sprachförderung
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In der Unter- und Mittelstufe im Förderschwerpunkt Lernen wird neben dem Unterricht eine zusätzliche Sprachförderung durch eine ausgebildete Fachkraft
angeboten.
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Ermittlung des Förderbedarfes
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Anhand der gewonnenen Ergebnisse erhalten die Kinder einen individuellen Förderplan und können in Kleingruppen unterrichtet werden.
Aktuelle Unterrichtsthemen können in die Sprachförderung einfließen.
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Erstellung eines Sprachförderplanes
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Erwecken und Förderung von Sprechfreude und sprachlicher Aktivität
Erweiterung des Wortschatzes und Förderung der Kommunikations- und Interaktionsfähigkeit
Einüben und Wiederholen von grammatischen Formen
unterscheiden zwischen Sätzen, Wörtern, Silben, Anlauten und Phonemen auf der phonologischen Ebene
Entwicklung der Lese- und Schreibkompetenz der Kinder
Vorbildfunktion der Lehrkräfte als Leitfaden
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Inhalte und Ziele
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Für eine erfolgreiche Sprachförderung ist es bedeutsam, dass die Lehrkraft der zusätzlichen Sprachförderung mit den Lehrkräften des
Regelunterrichtes kooperiert. Regelmäßige Absprachen und einheitliche Vorgehensweise sind hierbei wichtig.
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Schulinterne Kooperation
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Die zusätzliche Sprachförderung sollte für die Eltern transparent sein, mögliche Kompetenzen der Eltern können in die Förderung eingebunden
werden. Regelmäßige Informationen sind erforderlich.
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Zusammenarbeit mit Eltern
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Die Ergebnisse werden dokumentiert und kontrolliert. Ziel ist es festzustellen:
Welche Inhalte der Förderung wurden umgesetzt?
Welche Ziele wurden erreicht?
Welche Rückmeldungen haben wir von den Kindern, Lehrkräften, Eltern erhalten?
Was ist gelungen und was kann verbessert werden?
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Evaluation
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5. Schulsozialarbeit
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Schulsozialarbeit findet an unserer Schule durch eine Kraft des Jugendamtes und eine Kraft finanziert aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes
statt.
Die Schwerpunkte der Jugenamts-Schulsozialarbeiterin sind hierbei:
Einzelförderung für Schüler mit dem Ziel der Überwindung von Schwierigkeiten bzw. „Blockaden“
Beratungsangebote für Schüler, Lehrer und Eltern
Krisenintervention, schnelle Kontaktaufnahme zu anderen Institutionen
Mitarbeit im Unterricht (Schüler- und Unterrichtsbeobachtungen, Unterstützung einzelner Schüler, Bearbeitung spezifischer
unterrichtlicher Themen
Durchführung von Unterrichtsprojekten in enger Zusammenarbeit mit der Klassenleitung
Sucht- und Drogenprophylaxe (mindestens einmal jährlich, in Kooperation mit dem Suchthilfezentrum der Caritas und dem Café
Sprungbrett)
Sozialführerschein (ehrenamtliches Engagement von Schüler mindestens einmal wöchentlich für ein Schuljahr in einem sozialen
Bereich, in Kooperation mit der Freiwilligenagentur Hattingen)
Projekt zur Prävention von Teenagerschwangerschaften (einmal jährlich im 9. Jahrgang, in Kooperation mit einer Familienhebamme der
Stadt Hattingen
Netzwerkarbeit (Koordination und Kooperation mit Fachkräften verschiedener Institutionen)
Mitarbeit im „Sozialen Frühwarnsystem“ der Stadt Hattingen (Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Misshandlung)
Vorbereitung und Durchführung von Pro-Familia-Besuchen
Seit Oktober 2011 verfügt die Schule über eine Schulsozialarbeiterin (12,5 Std/Woche), die aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes
finanziert wird. Ihr Arbeitsschwerpunkt ist die Begleitung der Schüler und Eltern im Übergang Schule - Beruf. Aufgrund der derzeitigen Elternzeit der Schulsozialarbeiterin des Jugendamtes werden auch
deren Arbeitsbereiche teilweise übernommen.
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6. Ganztagsbetreuung
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- Betreuung der Kinder im Freispiel, sowohl in den Räumen als auch auf dem Schulhof.
- Anleitung zum Spiel, z. B. Rollenspiel, Bewegungsspiele, Brettspiele etc.
- Hausaufgabenbetreuung.
- gemeinsamen Mittagessen am Montag, Mittwoch und Freitag
- Zubereitung einer gesunden Mahlzeit am Dienstag und Donnerstag, hierbei wird jeweils eine kleine Gruppe Kinder beteiligt.
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regelmäßige Angebote
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- Kreativangebote, wie Malen und Basteln in unserem Kreativraum.
- Entspannungsübungen und Leseangebote im Leseraum.
- Singen und Tanzen in unserem Bewegungsraum.
- Ausflüge ins nahe Umfeld, z. B. zu Spielplätzen, auf den Markt, in den Schulenbergerwald, auf das Gelände der Henrichshütte oder in die Hattinger
Altstadt.
- Angebote unserer Kooperationspartner, z. B. Video-Clip-Dancing
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zusätzliche Angebote
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7. Konferenzkultur
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- Der Donnerstag ist in der St.-Georg-Schule der Konferenztag. Der Unterricht endet an diesem Tag für alle Schüler spätestens um 12:25 Uhr.
- Ab 12:45 Uhr finden im Wechsel Lehrer- und Stufenkonferenzen statt.
- Die Konferenzplanung erfolgt zu Beginn eines jeden Halbjahres durch die Schulleitung.
- Ergebnisse und Beschlüsse werden in Konferenzprotokollen festgehalten, die sowohl schriftlich im Lehrerzimmer als auch elektronisch auf dem
Verwaltungsserver der Schule abgelegt werden.
- Die Sitzungen der Steuergruppe finden in der Regel alle sechs bis acht Wochen statt.
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8. Förderverein
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Der Förderverein der St.-Georg-Schule in Hattingen e.V. ist ein Zusammenschluss von Eltern, Lehrern und Förderern.
Er unterstützt die pädagogische Arbeit an der St.-Georg-Schule in Hattingen. Dazu gehören:
- Klassenfahrten
- Schulveranstaltungen
- Schulhofspielgeräte
- Unterrichtsmaterialien
- Offener Ganztag
- Arbeitsgemeinschaften
- und, und, und ...
Diese Arbeit wird durch Mitgliederbeiträge und durch Spenden finanziert.
Der Förderverein ist Mitglied in „LERNEN FÖRDERN“, dem Landesverband zur Förderung Lernbehinderter NRW e.V.
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9. Anhang
Schulordnung (Anhang 1)
Schulordnung der St.-Georg-Schule
Regeln für das Zusammenleben 1. Ich nehme auf den Anderen Rücksicht,
ich achte den Anderen und begegne ihm mit Respekt. 2. Ich befolge die Anweisungen der Lehrer und achte und respektiere sie.
3. Ich halte das Schuleigentum in Ordnung und achte auf Ordnung im Schulgebäude. 4. Das Mitbringen von Waffen und Laserpointer ist nicht erlaubt!
Verhaltensregeln im Unterricht 1. Ich beteilige mich regelmäßig am Unterricht.
2. Ich verhalte mich leise und unterlasse Störungen des Unterrichtes. 3. Ich erscheine regelmäßig und pünktlich zum Unterricht. 4. Ich erledige meine Hausaufgaben pflichtbewusst.
5. Ich erscheine mit vollständigen Arbeitsmaterialien im Unterricht. 6. Ich bringe meine Schultasche grundsätzlich mit. 7. Ich kaue im Unterricht kein Kaugummi.
8. Ich trage im Unterricht keine Kappen und Mützen. 9. Ich erscheine zum Sport- und Schwimmunterricht mit vollständiger Sport- und Schwimmbekleidung.
Verhaltensregeln im Schulgebäude 1. Ich gehe langsam, rücksichtsvoll und leise durch das Treppenhaus.
2. Ich gehe mit Schuleigentum achtsam um. 3. Ich verlasse die Toiletten in sauberem Zustand. 4. Ich verlasse während der Pausen das Schulgelände nur mit Erlaubnis der Aufsicht.
5. Handys werden auf dem Schulgelände ausgeschaltet.
Verhaltensregeln für den Schulhof und die Pausen 1. Ich achte und respektiere in der Pause meine Mitschüler und verhalte mich rücksichtsvoll.
2. Während der Pause halte ich mich auf dem Schulhof auf. 3. Ich befolge und respektiere die Anweisungen der Lehrer.
4. Ich benutze die Spielgeräte müssen regelgerecht, weil sonst Unfälle passieren können. 5. Ich spiele nur in den markierten Bereichen mit dem Ball.
6. Ich achte auf Sauberkeit auf dem Schulhof. 7. Rauchen ist nicht erlaubt.
Grundsätze für eine produktive Zusammenarbeit Elternhaus und Schule 1. Ich sorge für einen regelmäßigen und pünktlichen Schulbesuch unseres Kindes.
2. Fehltage aufgrund von Krankheiten melde ich zügig im Sekretariat. 3. Ich begleite die Hausaufgaben und sorge für vollständige Arbeitsmaterialien.
4. Ich nehme an Elternabenden und Klassenpflegschaftsabenden die Gelegenheit wahr, mich über den Lernleistungsstand meines Kindes zu informieren.
5. Ich nehme an regelmäßig stattfindenden Schulveranstaltungen teil.
Folgen bei Verstößen gegen die Schulordnung 1. Jeder Schüler hat die Möglichkeit zur Wiedergutmachung.
2. Jede/r Schüler/in muss angerichtete Schäden beseitigen oder die Schadensbeseitigung durch andere bezahlen. 3. Wer sich an die Pausenregeln nicht hält, kann mit Pausenverbot bestraft
werden. 4. Wer massiv oder wiederholt gegen die Schulordnung verstößt kann eine Ordnungsmaßnahme auferlegt bekommen.
5. Wer unentschuldigt zu späte zum Unterricht kommt, arbeitet die versäumte Zeit nach.
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Berufsorientierungskonzept (Anhang 2)
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